Im Jahr 2006 wurde die Spielverordnung novelliert. Allerdings ist der Erfolg dieser Novellierung sehr umstritten, denn es wurde weder die Spielsucht noch die Ausbreitung von Spielhallen reduziert. Darum soll jetzt die Spielverordnung ein weiteres Mal überarbeitet werden.
Sachverständige sind sich dabei einig, dass nicht die Spielverordnung unzureichend ist, sondern ihre praktische Umsetzung unter der Federführung der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) mangelhaft ist. Zum Einen erlässt die PTB technische Richtlinien, die in sich widersprüchlich sind und sogar juristische Probleme nach sich ziehen; zum Anderen hat die PTB Spielgeräte nach Punktespiel zugelassen, die den explizit nach Spielverordnung verbotenen Fungames sehr ähnlich sind und zur weiteren Ausbreitung von Spielhallen beigetragen haben, sowie ein weiteres Suchtpotenzial auf den Markt gebracht wurde. Geräte die nach Punktespiel arbeiten, verhindern zudem die Erstellung von aussagekräftigen Zahlungsprotokollen. Hier wird bewusst oder unbewusst der Geldwäsche Tür und Tor geöffnet.
Dank der Arbeit der PTB und ihren technischen Richtlinien, konnten auch die Hersteller ihre Vertriebswege komplett verändern. Durften bis 2007 Spielgeräte nur für 24 Monate in Betrieb sein, so begann man in gen. Jahr Geräte seitens der Hersteller nicht mehr zu verkaufen, sondern zu vermieten. Diese Geräte können ohne Zeitbefristung in Betrieb bleiben und zum Anderen haftet für Fehler eines Spielgeräts der Aufsteller und trägt die eventuellen rechtlichen Folgen. Für die Hersteller von Spielgeräten bedeutet dies, dass sie risikolos fehlerhafte Geräte auf den Markt bringen können. Kommt es wirklich zu einem Gerichtsverfahren gegen einen Produzenten von fehlerhaften Spielgeräten, kann dieser das Betriebsgeheimnis anführen und damit die Offenlegung von Unterlagen ganz elegant umgehen.
Für Menschen die an Spielsucht leiden, ist diese Entwicklung fatal. Es ist nachgewiesen, dass Spielsucht eine mögliche Folge von Spielgeräten ist. Geldspielgeräte sind also nicht mehr als harmloser Freizeitspaß zu betrachten. Aufsteller von derartigen Geräten geben auch offen zu, dass sie ihre Einnahmen der Spielsucht ihrer Kunden verdanken.